Gemeinschaftsschule – fertig, los!

Gemeinschaftsschule – fertig, los!

Individuelles und kooperatives Lernen fordern und fördern

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Vorlage für eine Entschuldung im Krankheitsfall

Auszug aus der Schulordnung der THS:

  • Die Schüler sind verpflichtet, am Unterricht und an anderen Schulveranstaltungen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.

  • Wenn ein Schüler krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen kann, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, bereits am ersten Tag die Schule zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Tag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

  • Für Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, gilt:

    • Wenn der Schüler in einer einzelnen Stunde nicht teilnehmen kann, so muss dem Sportlehrer eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
    • Freistellungen für mehr als zwei Wochen genehmigt der Schulleiter nach Vorlage eines ärztlichen Attests
  • Erziehungsberechtigte tragen dafür Sorge, dass Arzttermine möglichst außerhalb der Unterrichtzeit stattfinden.

  • Eine Freistellung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag (eine Woche vorher) eines Erziehungsberechtigten möglich. Der Antrag wird beim Klassenlehrer eingereicht. Bei Freistellungen für mehr als zwei Tage ist eine Genehmigung des Schulleiters erforderlich.